In vielerlei Hinsicht ist 2020 kein normales Jahr. Zumindest seit dem vergangenen März hat die Corona-Virus-Pandemie die Welt auf den Kopf gestellt. Die vom Bundesrat verhängte Verordnung schränkte privates und öffentliches Leben massiv ein. Unternehmen mussten ihre Pläne umwerfen und Erwartungen neu setzen.
Um die Wirtschaft aufzufangen, verabschiedete die Regierung in Zusammenarbeit mit den Banken die sogenannten Covid-19-Kredite. Mittlerweile beruhigt sich die Lage Schritt für Schritt wieder. Zeit, um die Geschehnisse der letzten Monate aufzuarbeiten. Es gilt sich gut vorzubereiten, damit in der Phase nach Corona keine weiteren unerwarteten Veränderungen auf Sie zukommen. Viele haben seiner Zeit die Kredite in Anspruch genommen, ohne sich vollends im Klaren zu sein, welche Anforderungen damit einhergehen. Wir beleuchten die dringendsten Fragen und helfen Ihnen durch den Prozess.
Umgang mit COVID- 19-Krediten
Bereits wenige Tage nach dem Ausbruch der Corona Beschränkungen veröffentlichte der Bund ein Rettungsprogramm, das Schweizer Unternehmern vor existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen bewahren sollte. Die Idee war, den Unternehmern schnell und unkompliziert Geld zur Verfügung zu stellen. Die detaillierte Überprüfung der Anträge wurde dabei auf die Zeit nach der Krise verschoben. Mittlerweile haben über 100.000 kleine und mittlere Unternehmen diese Überbrückungskredite in Anspruch genommen. Viele Kleinstbetriebe haben das Formular ausgefüllt ohne dabei wirklich zu wissen, was man damit machen darf und was nicht. Vor allem das «NICHT» ist wichtig, denn die Sanktionen bei Verstößen sind hoch.
Verlangen der Bund und die Banken Zinsen auf die Kredite?
Zum jetzigen Zeitpunkt werden für die COVID-19-Kredite bis 500.000 Franken 0,0% Zinsen erhoben. Der EFD hat allerdings das Recht jährlich die Zinsbestimmungen anzupassen.
Bis wann müssen die Covid-19-Kredite zurückgezahlt werden?
Generell muss der Kredit fünf Jahre nach Erhalt vollständig zurückgezahlt sein. Bei Härtefällen besteht die Möglichkeit, die Frist auf sieben Jahre auszuweiten.
Wofür darf ich das Geld aus den Krediten einsetzen und gibt es Sanktionen?
Ja, es gibt Einschränkungen und Sanktionen. Der Zweck der Kredite besteht ausschließlich darin, die laufenden Kosten zu decken. Ausgeschlossen zur Verwendung sind nach der Vereinbarung unter anderem:
- die Auszahlung von Dividenden
- die Rückerstattung von Kapitaleinlagen
- neue Investitionen ins Anlagevermögen, die nicht Ersatzinvestitionen sind.
Sollte gegen diese Auflagen verstoßen werden, drohen Strafgelder in Höhe von 100.000 Franken. Wenn der Kredit unter falschen Angaben gemacht wurde oder Urkundenfälschung vorliegt, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Die Zeit nach Corona – Fazit
Nachdem sich der erste Sturm der Corona Beschränkungen nun gelegt hat, beginnen Ämter und Unternehmer zurückzublicken und das Geschehene zu überprüfen. Der Schlüssel, um allen Eventualitäten zuvorzukommen, ist eine ausführliche Dokumentation der geschehenen Abläufe. Alle Unterlagen und finanziellen Transaktionen sollten aufbewahrt und bei Bedarf transparent gemacht werden. Mit kompetenter Beratung lässt sich feststellen, was vor allem für Sie wichtig ist und wie Sie vorgehen sollten.
Wir dürfen und sollen uns vor allem freuen, dass die erste große Phase der Krise nun hinter uns liegt. Die Zeit nach den Corona Beschränkungen erlaubt uns wieder viele Annehmlichkeiten zu genießen, die uns lange verwehrt waren. Vor einigen Monaten herrschte für einige Zeit Chaos. Wir mussten Geduld üben und können im Rückblick stolz darauf sein, die Situation solidarisch gemeistert zu haben. Bei allen Sorgen um die Zukunft dürfen wir auch nicht vergessen, wie viele notwendigen Veränderungen durch die Krise einen Schub bekommen haben. Jetzt gilt es aufzuarbeiten, und vorbereitet in die Zeit nach Corona zu starten.